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Google Analytics – Vertrag mit Google

Da ich dies für einen Bekannten gerade mache, möchte ich in diesem Artikel noch einmal zeigen, was man aufgrund der aktuellen Rechtslage neben des korrekten Einbaus auf der Webseite machen muss, um Google Analytics rechtskonform einzusetzen. Man muss nämlich einen Vertrag mit Google schließen, da man die Benutzerdaten an ein anderes Unternehmen, dass seinen Sitz bzw. seine Server auch noch im Ausland hat, sendet. Ohne diesen Vertrag müsste man wohl von jedem Benutzer eine eindeutige Erlaubnis einholen und diesen direkt beim Seitenaufruf umfangreicher als bisher üblich über die Datenerhebung informieren. Das heißt auch, dass man alte Daten, die ohne einen solchen Vertrag gesammelt wurden, theoretisch löschen muss.

Glücklicherweise braucht man den Vertrag nicht selber aufsetzen, sondern kann diesen bei Google herunterladen. Ohne das Deckblatt umfasst der Vertrag 17 Seiten, die man in zweifacher Ausführung ausdrucken muss.

Für die Angaben benötigt man die Mail-Adresse mit der man sein Google Analytics Konto registriert hat, dies sollte auch die Adresse sein, mit welcher man sich in sein Konto einloggt. Ob man dort auch die aktuelle Mail-Adresse angeben kann, falls man diese in den Einstellungen mal geändert hat, steht leider nirgends.

 

Dann benötigt man noch seine Analytics-Konto-Nummer. Diese findet man recht einfach wenn man sich einloggt und oben links die Konto-Auswahl öffnet:

Achtung: Wenn man mehrere Konten hat, z. B. zur übersichtlicheren Verwaltung einer großen Anzahl von Webseiten, dann muss man laut gängiger Meinung für jedes Konto einen Vertrag aufsetzen! Da der Seitenbetreiber diesen Vertrag schließen muss, reicht es auch nicht wenn z. B. eine Werbeagentur auf Ihren Namen den Vertrag über ein Konto abschließt, auf dem die Seiten von 100 Kunden verwaltet werden.

Den Vertrag muss man an den entsprechenden Stellen unterschreiben. Als Position habe ich immer „Seiteninhaber“ eingetragen, da es sich nicht um ein großes Unternehmen handelt und es eigentlich keine Positionen gibt 😉

Da Google anscheinend richtig Lust hat diese von den Behörden „aufgebrummte“ Pflicht zu erfüllen, muss man diesen Vertrag auch noch nach Dublin in Irland schicken. Die Adresse steht auf den Vertragsunterlagen. Wer es nicht weiß, dafür benötigt man 3,70 € Porto für einen Großbrief bis 500g. Eine Briefmarke muss man nicht beilegen. Kann man auch nicht wirklich, da dies wohl eine irische Marke sein müsste?! Einen mit der richtigen Adresse beschrifteten Rückumschlag beizulegen kann allerdings nicht schaden.

Allerdings frage ich mich, ob man diesen Vertrag mit der EU-DSGVO ab Ende Mai überhaupt noch benötigt. Denn laut allgemeiner Meinung muss man den Seitenbesucher ab dann sowieso umfangreicher informieren und seine Erlaubnis im Vorfeld einholen. Also eigentlich muss man dann das machen, was man momentan machen müsste, wenn man den Vertrag nicht hat. Das alles könnte wieder ein Fest für die Abmahnanwälte da draußen werden.

 

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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