Manchmal sollte man sich etwas besser informieren, wenn es darum geht mögliche Einnahmequellen zu erschließen. So hatte ich bis vor etwa einem Jahr nichts von der sogenannten „VG Wort“ gehört, die, je nach Reichweite einer Webseite, eine lukrative passive jährliche Zusatzeinnahme für den Betreiber eines Blogs bzw. einer Webseite darstellen kann. Was genau das ist, wie man sich dort anmeldet und wieviel Geld uns durch die Lappen gegangen ist, zeige ich in diesem Artikel.
Was ist die VG Wort?
Wenn einem die VG Wort nichts sagt, aber man das Gefühl hat das schon mal irgendwo gelesen zu haben, dann vermutlich in irgendeiner Datenschutzerklärung bzgl. eines Zählpixels. Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft WORT) treibt Gelder beispielsweise über die Kopierabgaben auf Drucker, Brenner, Rohlinge, etc. ein und schüttet diese an die registrierten Mitglieder aus. Dies tut sie, weil ihre Mitglieder dort selbst verfasste Texte, die z. B. auf dem eigenen Blog der Öffentlichkeit zugänglich sind, melden können, die eventuell kopiert oder zu Schulungszwecken genutzt wurden. Das ist vergleichbar mit der GEMA, welche Gelder dafür eintreibt, dass die Musik der registrierten Künstler z. B. bei einer öffentlich zugänglichen Feier gespielt wurde. Auch wenn ich diese eigentlich immer gehasst habe, werde ich an dieser Stelle aus persönlichem Interesse doch grade ein kleiner Fan des Konzepts 😀
Wieviel Geld kann man bei der VG Wort verdienen?
Die Höhe der Einnahmen ist davon abhängig, wieviel Geld im betroffenen Jahr an die Mitglieder ausgeschüttet werden kann. Zusätzlich muss der Text über gewisse Besucherzahlen verfügen um berücksichtigt zu werden. Die Ausschüttung findet logischerweise um ein Jahr versetzt statt, da erst im Folgejahr abschließend geprüft werden kann, welche Texte die geforderten Besucherzahlen erfüllt haben. Für das Jahr 2018 lag die Ausschüttungsquote bei 35 € pro Artikel! Das ist schon ein ganz ordentlicher Wert, der sich ab einer gewissen Anzahl an Artikeln wirklich lohnen kann. Für diesen Blog ist das bei weitem noch nicht der Fall, aber für eine andere Webseite die wir betreiben defintiv. Dort gibt es, laut der Matomo-Zugriffsauswertung, etwa 25 berechtigte Artikel. Was das bei der Quote für 2018 bedeutet hätte, kann man sich ja leicht ausrechnen. Ganze 875 € für keine wirkliche Arbeit, außer der einmaligen Texterstellung die teils Jahre zurück liegt und der Meldung bei der VG Wort! Schade, ein einwöchiger Malle-Urlaub wäre damit zumindest im vergangenen Jahr drin gewesen. Aber man darf dem ganzen nicht nachtrauern, sondern muss sich vermutlich freuen, dass man für die Zukunft eine zusätzliche Einnahmequelle gefunden hat. Es gibt durchaus Blogger die damit fünfstellige Summen einstreichen.
Allerdings braucht man nicht auf die Idee kommen 10.000 Artikel zu veröffentlichen, um rein von den Einnahmen durch die VG Wort zu leben. Denn es gibt einen Höchstbeitrag, der an einen Autor pro Jahr ausgezahlt werden kann. Dieser wird wohl auch jährlich angepasst und liegt derzeit bei 25.000 bis 30.000 €. Allerdings ist dies natürlich schon ein sehr nettes passives Einkommen, wenn man noch genügend andere Einnahmequellen hat. Um den maximal möglichen Auszahlungsbetrag zu erhalten „reichen“ um die 850 Artikel die die Mindestanforderungen für die Ausschüttumg erfüllen.
Das Fazit in Bezug auf die Einnahmen lautet aber, dass man als Blogger oder Autor defintiv bei der VG Wort angemeldet sein sollte! Mit einigen bezugsberechtigten Artikeln kann man sich ein nettes Urkaubsgeld generieren.
Welche Texte sind nun überhaupt berechtigt?
Natürlich bekommt man kein Geld, wenn man einen Einzeiler veröffentlicht, der innerhalb eines Jahres zehn mal aufgerufen worden ist. Die Vorgabe liegt deshalb derzeit bei mindestens 1.800 Zeichen und mindestens 1.500 Aufrufen im Jahr. Bei extrem langen Artikeln (10.000 Zeichen) reichen aber auch 750 Aufrufe im Jahr.
Und genau hier lag mein Fehler, als ich mich vor über einem Jahr bereits mal kurz mit der VG Wort beschäftigt hatte. Ich habe nur flüchtig gelesen und dachte es müssten so viele Worte und nicht Zeichen, sogar inkl. Leerzeichen, sein. Verdammt. Denn dieses Kriterium erfüllen im Normalfall bereits Artikel mit gerade einmal 300 (!) Worten. Das ist wohl selbst bei den meisten kurzen Beiträgen der Fall. Richtig lesen sollte man schon können oder sich die entsprechende Zeit dafür nehmen 😀
Grundsätzlich kann man auch alle alten Artikel zukünftig vergüten lassen, wenn diese die Kriterien erfüllen. Wenn man nämlich auf der Webseite die Teilnahmbedingungen liest, könnte man auf die Idee kommen, dies sei leider nicht der Fall und man könnte nur noch neue Artikel nach Abschluss des Vetrages mit der VG Wort vergüten lassen. Allerdings ist dieser Punkt dort etwas missverständlich geschrieben. Denn das „Melden der Artikel“ bezieht sich nur auf die jährliche Meldung um die Auszahlung zu erhalten, nicht aber auf den Zeitraum in dem der Artikel geschrieben worden ist. Soll heißen, man kann nicht für die Vergangenheit Gelder einfordern, wenn man keinen Vertrag mit der VG Wort hatte. Wobei es dort eine „Übergangsregelung“ gibt, laut welcher dies für einen Zeitraum von drei Jahren rückwirkend möglich sein soll. Allerdings kann man dies vergessen, wenn man auf Seiten wo man die Möglichkeit dazu gehabt hätte, nicht den Zählpixel (siehe nächster Abschnitt) der VG Wort eingebaut hatte. Dies betrifft dann alle eigenen Webseiten, denn dort hätte man immer die Möglichkeit gehabt, diese einzubauen.
Ein wichtiger Punkt, den man beachten muss ist es, dass man die Texte wirklich selbständig schreiben muss. Denn nur der Autor oder die Autoren (oder dessen Rechteinhaber nach dem Ableben) dürfen die Ausschüttung der VG Wort beanspruchen. Das heißt bei einem gekauften Text wäre dies immer noch der bezahlte Ersteller des Textes, weil dieser unabhängig von der Bezahlung immer der Urheber des Textes bleibt. Die Strategie einfach Texte einzukaufen um Ausschüttungen zu bekommen zieht also nicht und wird, wenn es herauskommt, wahrscheinlich als Betrug geahndet.
Ebenfalls sollte man nicht auf die Idee kommen nur ein paar Sätze zu schreiben und den Artikel erst auf ausreichenden Inhalt zu strecken, sofern irgendwann in der Mitte des Jahres die Mindestzugriffszahlen erreicht worden sind. Dies wäre bei einer Meldung bei der VG Wort für das betroffene Jahr ebenfalls ein Verstoß, da der Text von Anfang an die Kriterien erfüllen muss!
Wie funktioniert die Zählung der Zugriffe?
Um die Aufrufszahlen zu belegen reicht es natürlich nicht einfach einen Auszug aus Google Analytics oder Matomo an die VG Wort zu schicken. Für Texte im Internet wird ein Zählpixel in den eigenen Artikeln/Seiten eingebaut. Dieser ist pro Artikel individuell und wird einmalig einem Artikel zugewiesen. Wie genau dieser zählt ist nicht bekannt und weicht natürlich auch etwas von Analytics oder Matomo ab. Es soll aber nicht so gravierende Unterschiede geben.
Jedes Jahr kann man wohl bis zu 2000 neue Zählpixel bei der VG Wort anfordern und dann in den eigenen Artikeln einbauen. Man muss für sich selber nachhalten, wo welcher Zählpixel eingebaut worden ist. Denn man muss wohl jedes Jahr dann neue Beiträge bei Erreichen der Mindestaufrufzahl melden, wozu man dann natürlich die Zuordnung des Zählpixels zum Artikel benötigt.
Bereits einmal zur Auszahlung gemeldete Artikel, die bereits im/in Vorjahr(en) die Mindestzahl erreicht haben, müssen dann wohl nicht neu gemeldet werden. Aber ich vermute mal, man muss es mitteilen wenn diese die Aufrufzahl nun unterschreiten oder diese fliegen dann automatisch wieder aus der Wertung raus und man müsste diese dann wieder für eine Auszahlung melden, wenn diese im nächsten Jahr doch wieder die Mindestaufrufe erreichen.
Zählpixel und Cookies?! Was ist mit der DSGVO?
Wie es in Bezug auf den Datenschutz aussieht ist leider mal wieder umstritten. Da es sich aber um eine nötige Erfassung handelt, wenn man die Vergütung bekommen möchte, die einem als Autor für die verfassten Texte zusteht. Deshalb kann man sich hier wohl auf das „berechtigte Interesse“ (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) berufen. Außerdem sollen, laut VG Wort, keine personenbezogenen Daten erfasst und ausgewertet werden.
Achtung: Dies ist keine datenschutzrechtliche Beratung, sondern nur meine persönliche Meinung!
Brauche ich dafür ein Gewerbe?
Klar ist, dass man für die Einnahmen Steuern bezahlen muss. Auch wenn dies meiner Meinung nach mal wieder ein klassischer Fall von Doppel- oder sogar Dreifachbesteuerung ist. Denn die Gelder stammen ja zum Teil aus den Verkäufen von Artikeln an Privatpersonen, bei denen bereits Mehrwertsteuer kassiert worden ist, nachdem das Gehalt der Personen, die diese Sachen gekauft haben, ebenfalls bereits versteuert worden ist. Doppelt hält besser…
Die Einnahmen müssen deshalb in der Steuererklärung berücksichtigt werden und eventuell muss man dann nachzahlen oder bekommt weniger Erstattung als normaler Arbeitnehmer, der nicht vollständig selbständig ist oder nur ein Gewerbe betreibt.
Ob man, wenn man lediglich Einnahmen der VG Wort erhält, ein Gewerbe benötigt wage ich zu bezweifeln. Eventuell kann man diese auch als „freiberuflich“ verbuchen. Allerdings benötigt man sowieso ein Gewerbe, wenn man beispielsweise Einnahmen aus AdSense oder Affiliate Marketing generiert. Es könnte aber aufgrund der Besteuerung bei dem ein oder anderen Sinn machen die Einnahmen in die verschiedenen Einkommensquellen aufzusplitten. Hierzu ist aber wohl der Rat eines Steuerberaters nötig.
Achtung: Dies ist keine steuerrechtliche/gewerbliche Beratung, sondern nur meine persönliche Meinung!
Die Anmeldung
Um bei der VG Wort teilzunehmen muss man sich dort registrieren. Leider geht dies nur auf dem Postweg. Zwar legt man seinen Account online an, bekommt dann aber die Anmeldunterlagen bzw. den sogenannten „Wahrnehmungsvertrag“ als PDF zum Download. Diesen muss man dann in mehrfacher Ausführung unterschreiben und an die VG Wort schicken.
Die Webseite der VG Wort ist ein bisschen unübersichtlich wenn man keine Ahnung hat, was das eigentlich ist. Um zur Anmeldung zu gelangen, muss man rechts auf folgenden Punkt klicken:
Oder direkt über diesen Link dorthin navigieren: https://tom.vgwort.de/portal/index
Danach muss man in dem Text auf „hier“ klicken um zur Anmeldeseite zu gelangen und dort auf „Jetzt neu registrieren“:
Danach folgt die Frage, ob man sich als Autor oder Verlag anmelden möchte, welche im Normalfall mit „Autor“ zu beantworten sein sollte:
Dann folgt eine Eingabemaske die mit den ganzen persönlichen Angaben (Name, Wohnort, etc.) auszufüllen sit. Die Karteinummer lässt man leer, da man noch keine zugewiesen bekommen hat.
Nun wird es etwas tricky, da man eine Berufsbezeichnung, eine Berufsgruppe und ein Wahlrecht auswählen muss. Nach etwas Recherche bin ich zum Schluss gekommen als Berufsbezeichnung einfach „Autor“ anzugeben (Blogger, Texter, oder ähnliches sollten aber auch keinen Unterschied machen). Bei der Berufgruppe ist die „Sachliteratur“ zu wählen, da Punkt eins am unzutreffendsten ist und es sich bei Fachliteratur im Normalfall nur um wissenschaftlich ausgearbeitete Schriftwerke handelt, die auch eine gewisse Vorbildung in dem jeweiligen Themenbereich benötigen um diese als Fachliteratur bezeichnen zu können. Das Wahlrecht ist dann auch entsprechend auszuwählen. Hier hat man anscheinend später die Möglichkeit an irgendwelchen Abstimmungen teilzunehmen, was für den normalen Blogger aber eher uninteressant sein sollte:
Den Haken beim „Inkassoauftrag für das Ausland“ kann man drin lassen. Ich hatte etwas Sorge, dass dies bedeutet dass man eventuell für die Durchsetzung oder Eintreibung von Geldern im Ausland Geld zahlen müsste, aber dies scheint nicht der Fall zu sein. Es handelt sich nur um die Option, dass die VG Wort bei ähnlichen Institutionen im Ausland in deinem Namen deine Rechte vertreten und Gelder einfordern darf. Nichts schlimmes also.
Schlussendlich folgt noch die Angabe der IBAN zur Auszahlung der späteren Ausschüttungen und nach einer Bestätigung einer Zusammenfassung der gemachten Eingaben bekommt man die Unterlagen zum Download angeboten:
Leider ist dann, wenn man alles entsprechend der Checkliste unterschrieben und eingeschickt hat, wohl Abwarten angsagt. Laut der Webseite kann es Monate dauern, bis man eine Rückmeldung bekommt. Solange kann man nichts machen. Für das ablaufende Jahr sehe ich also keine Möglichkeit mehr, dass wir noch irgendetwas bekommen könnten.
Früher konnte man wohl auch ohne eingeschickte Unterlagen bereits Zählpixel anfordern und einbauen. Nach dem Einloggen wird uns eine entsprechende Option noch nicht angezeigt und laut Erfahrungsberichten anderer Nutzer scheint dies mittlerweile leider standardmäßig so zu sein -.-
Die Ausschüttung
Mittlerweile haben wir erfolgreich die erste Ausschüttung von der VG WOrt erhalten. Das ganze funktionierte relativ reibungslos und die Quote pro Artikel lag sogar bei stolzen 45 €! Allerdings gibt es noch etwas zu erwähnen dass ich bisher glaube ich in keinem anderen Artikel zur VG Wort gelesen habe. Denn man bekommt nicht diese ganzen 45 € ausgezahlt.
Es handelt sich zwar, seit 2017 soweit ich weiß, um eine umsatzsteuerfreie Einnahme, aber leider muss man noch eine Gebühr an die VG WOrt abdrücken. Diese wird auch direkt von dem Auszahlungsbetrag abgezogen. Bei jeglichen Berechnungen mit VG Wort-Einnahmen sollte man diese sogenannten „Inkassoleistungen“ im Kopf haben. Diese machen derzeit 5,18 % der Summe aus. Auf diesen Betrag kommen noch 19 % MwSt. on top dazu. Insbesondere für Kleinunternehmer die Gebrauch von der Umsatzsteuerbefreiung machen ist dies nicht ganz unwichtig, da diese keine Vorsteuer geltend machen können.
Nachtrag: Ich habe mir die Abrechnung der VG Wort noch einmal genauer angesehen und man selber zahlt nur die Mehrwertsteuer, da die VG Wort die anfallenden Gebühren auf den Vergütungsbetrag aufschlägt und dann wieder mit MwSt. abzieht. Etwas komisch, aber dadurch „verliert“ man nicht viel Geld.
Aber trotz dieser Abzüge handelt es sich um eine wirklich lukrative passive Einnahme die man definitiv mitnehmen sollte wenn man sowieso bloggt bzw. Webseiten betreibt!
Danke für die Zusammenfassung! Hat mir sehr geholfen!
Hallo Kraemer,
danke für die Rückmeldung, das freut mich 🙂
Viele Grüße
Tobias
So wie es aussieht legt die VG Wort nicht so den Wert auf Benutzerfreundlichkeit
, deshalb hat mir dieser Artikel sehr geholfen.
Danke
Hallo German Journey,
danke für dein Feedback. Da gebe ich dir recht. Die Seite der VG Wort ist leider nicht selbsterklärend.
Viele Grüße
Tobias