IT / Web

Das EuGH-Urteil zu Fanpages – Der Untergang des Web 2.0?

Zu dem vom EuGH verabschiedeten Urteil an sich, muss man wohl nicht mehr viele Worte verlieren. Grundsätzlich besagt dieses, dass man als Betreiber einer Fanpage auf Facebook für Datenschutzverstöße des Dienst-Anbieters mithaftet. Die Begründung klingt zwar logisch, aber trotzdem ist diese für die Betreiber der Fanpages eine Zumutung. Laut der Auffassung des EuGH gibt man als Fanpage-Betreiber der Plattform, in diesem Fall Facebook, ja einen Auftrag und nutzt wissentlich deren eventuell nicht datenschutzkonforme Plattform.

Eigentlich wäre damit, wenn es wirklich so duchgesetzt wird, das Web 2.0 denke ich so gut wie tot.

 

Was wäre theoretisch noch betroffen, wenn man das Urteil auf wirklich alle ähnlichen Sachverhalte anwendet?

Hier folgt eine kurze nicht abschließende Auflistung der Dienste, auf die sich laut meiner Meinung das Urteil auch anwenden lässt:

– Google Maps/Bing Maps, mit einem Eintrag des Unternehmens. Hier wird einem auch eine Auswertung präsentiert wenn man einen Google Business-Account hat.

– Gelbe Seiten und ähnliche Seiten, wo man „gewollt“ und vielleicht sogar gegen eine Gebühr eingetragen ist.

– Google-Suchergebnisse – schließlich habe ich meine Webseite auf „index, follow“ gesetzt und lasse diese willentlich durch Google indizieren und innerhalb von Googles Seite anzeigen. Hui, bin ich da nicht auch für den Datenschutz durch Google mit verantwortlich? Dies sollte insbesondere gelten, wenn ich auch noch SEO-Tricks ohne Ende nutze um auf jeden Fall bei Google aufzutauchen.

– Xing und alle anderen Job-Netzwerke. Auch als Privatperson, da man hier ja ein öffentliches Profil hat. Vermutlich gilt dies einfach immer sobald man auf einer Plattform ein öffentliches Profil hat und nicht nur mit seinen Freunden vernetzt ist.

– Jobbörsen wie Monster.de, wo man eine Stellenanzeige einstellt und also dort für die Öffentlichkeit zugänglich macht.

– Kleinanzeigenportale wie ebay Kleinanzeigen – Du hast eine kostenlose Anzeige geschaltet, die öffentlich zugänglich ist, wo du deinen alten Ramsch aus dem Keller verkaufst? Hoffentlich weißt du auch wie ernst das Portal den Datenschutz nimmt, da du dich ja dafür entschieden hast dort die Anzeige einzustellen.

– Dein Produkt wird in einem Online-Shop, der nicht von dir betrieben wird, verkauft? Dann hafte doch mit für deren Datenschutzverstöße, schließlich willst du ja, dass dein Artikel bei Amazon oder eBay gelistet ist. Vielleicht hast du dort sogar einen Shop, noch schlimmer. Das ist ja fast wie eine Fanpage bei Facebook.

– Einen Kommentar oder einen Gastbeitrag auf einer anderen Webseite abgegeben? Wenn Leute nach meinem Namen / Nickname etc. suchen und auf dieser Webseite landen und sie dort meinen Content in Form des Kommentars oder Gastbeitrags finden, bin ich dann nicht auch irgendwie dafür verantwortlich wie der Seitenbetreiber mit den Besucherdaten umgeht?

– Natürlich auch alle anderen Seiten wo man irgendwie eine Art Fanpage/Eintrag hat wie Youtube, Twitter, Instagram, Google+, Soundcloud, etc…

Eigentlich muss man den Wahnsinn der Betreiber-Haftung dann noch viel weiterspinnen. Wieso ist man nicht auch verantwortlich für Datenverstöße die z. B. Microsoft begeht, wenn man Windows benutzt?  Schließlich kann man auch hier argumentieren, dass man als Betreiber des Netzwerks ja weiß, worauf man sich da einlässt, wenn man Software aus den USA benutzt. Abhilfe schaffen könnte man hier nur, wenn jedes Unternehmen sein Betriebssystem selber programmiert und genau weiß was wann passiert und wohin übertragen wird 😀

 

Gerechtes Urteil?

Natürlich ist es verständlich, dass man als Betreiber oder Ersteller z. B. eines Youtube-Channels sich für Youtube als Dienst für die Verbreitung eigener Inhalte entschieden hat und sich nicht davon freisprechen kann, dass man für diese Inhalte, die man dort anbietet, haftet. Aber dass man für die Datenschutzverstöße, auf die man nicht wirklich Einfluss nehmen kann, mithaften soll ist schon eine harte Nuss. Rein von der Logik her betrachtet, mit der die Haftung bei anderen Sachen wie der eigenen Webseite geregelt ist, macht das Urteil aber leider schon Sinn. Mir fällt leider kein wirklich guter Vergleich ein, aber z. B. im Fall der eigenen Webseite könnte man sonst ja auch die Verantwortung komplett auf den Provider abschieben, da er ja die Webseite für die Seitenbesucher zur Verfügung stellt. Ähnlich gelagert ist das ganze auch, wenn man beispielsweise eine kostenlose Seite mittels wordpress.com anbietet. Hier haftet man ja auch als „Seitenbetreiber“, auch wenn die Seite eigentlich bei wordpress.com betrieben wird und man diese nur nutzt.

 

Was können die Auswirkungen sein?

Kleinunternehmer und kleine sowie mittelständische Unternehmen werden sich vermutlich zurückhaltender verhalten und eventuell sogar auf die Nutzung kritischer Dienste ganz verzichten. Große Firmen kratzt es nicht, wenn sie ihr Anwalt-Team mehrere Jahre gegen Abmahnungen kämpfen lassen müssen.  Die kleinen werden also die Vorteile, die sich die Großen dann „illegalerweise“ genehmigen, nicht mehr nutzen können und im Web an Präsenz und damit auch Umsatz verlieren. Der Handwerker hat seine Facebook-Seite und seinen Google Maps-Eintrag dann gelöscht und verliert Aufträge an die größere Konkurrenz, die natürlich darauf pfeift. Vermutlich wird sich das Netz wieder „entflechten“ und am Ende wird wieder jeder nur eine eigene Webseite haben, die vielleicht nicht mal mehr in einer Suchmaschine auftauchen darf. Hier wurde jetzt eine schöne Zwickmühle geschaffen, die der kleine Nutzer zu spüren bekommt. Wahnsinn wie die Politik die Wirtschaftswelt für die Kleinen gerade verschlechtert.

Das Ende vom Lied ist wohl, dass man nun nicht mehr machen kann als den Dingen zu harren die auf uns zukommen sobald eine Entscheidung aus Deutschland kommt.

 

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

Alle Beiträge ansehen von Tobias Langner →

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert