Eine einfache Markenrecherche durchführen

Wie es so oft ist, bleiben viele Dinge, für welche die IT nicht zuständig ist, irgendwie an dieser Abteilung kleben. In diesem Fall ging es sich dabei um eine Markenrecherche. Das daraus gewonnene Wissen ist aber durchaus hilfreich, gerade wenn man neben dem Beruf noch eigene Ideen verwirklichen will. Wenn dies nicht der Fall ist, dann handelt es sich nur eine Farce, die einen mal wieder davon abhält Updates einzuspielen oder endlich diese eine Sache auf dem Server endlich richtig zu konfigurieren, damit nicht bei jedem Aufschalten die Fehlermeldung aufpoppt.

 

Erster Anlauf

Ein erster Versuch wäre nun einfach nachdem geplanten Produktnamen zu googeln und dann festzustellen, dass schon irgendjemand ein Produkt mit dem Namen vertreibt. Es ist zwar etwas völlig anderes als das, was man selber vorhatte, aber der Name scheint also belegt zu sein.Eventuell ist der Name aber trotzdem gar nicht geschützt und man könnte sein Produkt trotzdem gleich betiteln. Das wird man so nicht herausbekommen!

Man findet nichts und freut sich … zu früh. Denn wenn man denkt der Name sei ja grundsätzlich frei, dann liegt man damit falsh. Der Name kann sehr wohl bereits oder noh immer geschützt sein. Nur weil man niemand gerade kein Produkt mit dem Namen im Programm hat, heißt das nicht, dass der Name ungeschützt ist! Findige Anwälte mahnen gerne alles und jeden ab, wenn der Name einer eingetragenen Marke, so absurd sie auch sein mag, genutzt wird.

 

Richtige Suche

Wenn man dann richtig auf die Suche geht und versucht herauszufinden, wie man so eine Markenrecherche online durchführt, dann wird man nach kurzer Zeit beim „DPMA“, dem Deutschen Patent- und Markenamt, landen.

Dort kann man auf folgender Seite eine einfache Recherche durchführen:

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Ich gebe dort in der Suchmaske unter Marke einfach den Begriff bzw. Namen des Produktes ein, beispielsweise „Sonne“:

Dann werden einem alle beim DPMA bekannten registrierten Marken und auch bereits gelöschte oder zurückgewiesene Einträge gelistet. Ob man das alles angezeigt bekommen möchte kann man natürlich filtern und etwas einschränken.

Bei dem Beispiel „Sonne“ findet man dann beispielsweise auch Einträge von Capri Sonne. Wenn man sich einen solchen Eintrag dann aufruft, schaut man auf die sogenannten „Nizza-Klassen“:

Diese Klassen geben die Produkt-/Warengruppen an, für die der jeweilige Begriff geschützt ist. Dies ist wichtig, denn es kann sein, dass der Begriff nur für eine bestimmte Art von Produkt geschützt ist. Nicht selten findet man aber hier schon bei nur einem Eintrag gleich eine ganze Litanei an Nizza-Klassen. Wenn man die weiteren Suhergebnisse durchstöbert findet man noch weitere Einträge von Capri Sonne, wo auch diverse andere Nizza-Klassen geschützt sind. Auch wichtig ist das Schutzenddatum. Die Marken von namhaften Herstellern werden aber im Normalfall wohl sowieso immer wieder verlängert werden!

In diesem Beispiel ist es schon einmal eine schlechte Idee, ein alkoholfreies Getränk oder einen Fruchtsaft mit „Capri Sonne“ zu betiteln. Dies wird Ärger geben. Inwieweit genau man sich dem registrierten Namen annähern darf weiß ich nicht, bei einer kurzen Suche fand ich außer einigen alkoholischen Getränken mit „Sonne“ im Titel allerdings nichts, sodass sich anhand dieses Beispiels keine Aussage treffen lässt, ob z. B. das Getränk „Frucht-Sonne“ oder, wegen der Verwechslungsgefahr, „Carpi Sonne“ ein Problem werden könnte. Ob man jetzt aber z. B. eine Software einfach Capri Sonne nennen darf, weil als geschützte Nizza-Klasse „Software“ nicht aufgeführt wird, halte ich aber, da es sich auch noch um den Firmennamen handelt, für ausgeschlossen.

Wenn man sich die weiteren Ergebnisse ansieht, dann gibt es dort auch Einträge für Markennamen in denen Sonne vorkommt für Salz, Brote, Kaffee und weiteres. Hier ist also überall Vorsicht geboten, sodass man defintiv aufpassen muss, keine der eingetragenen Marken zu kopieren, wie z. B. „Milde Sonne“ für Kaffee.

Wenn man sich die Frage stellt wieso sich überhaupt Begriffe wie „Sonne“, auch in Kombination mit anderen Begriffen, als Marke schützen lassen: Alltagsbegriffe können wohl immer geschützt werden, wenn sie für etwas anderes gebraucht werden, als für das was sie normalerweise im Alltag repräsentieren. Also auch „Weltuntergang“ für die Betitelung von Partys 😀

 

Fazit einer solchen Recherche

Bringt das überhaupt was? Grundsätzlich ist diese Recherche nur als erster Anhaltspunkt zu sehen. Ich würde mich auf das Ergebnis nicht verlassen und immer von einem nicht zu unterschätzenden Rest-Risiko ausgehen, gerade auch was den internationalen Bereich betrifft. Letzt endlich ist es wie bei allem wo es um rechtliche Bedenken geht. Vermutlich muss man einen Patent-Anwalt und ein Recherche-Team beauftragen um eine 99 %-ige Antwort zu bekommen. Komplett abgeben lässt sich das Risiko trotz aller Bemühungen aber wohl nie.

 

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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