Datenschutzbeauftragten der Datenschutzbehörde melden – oder auch nicht

So, nachdem im Idealfall in den vergangenen 2 Jahren alles im Unternehmen für die DSGVO vorbereitet wurde, fehlt eigentlich nur noch ein Schritt, sofern man einen DSB benötigt: Man muss diesen der zuständigen Datenschutzbehörde melden.

Beim Versuch dies zu unternehmen war mein erster Gedanke, mal auf der Webseite des zuständigen LDI NRW nachzusehen wie denn die Meldung vorzunehmen ist. Vielleicht per Formular auf der Seite, per E-Mail, per Post oder per Brieftaube. Wer weiß schon was gewünscht ist.

Anscheinend ist man beim LDI NRW auch nicht so gut aufgestellt. Das erste was man im Beitrag der LDI NRW zur Meldung der DSB-Daten liest, ist folgendes:

Ab dem 25. Mai 2018 sind der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten mitzuteilen, vorher werden Mitteilungen nicht berücksichtigt.

Aha, das heißt schon mal, wenn man jetzt durch ist und das ganze Thema abschließen und den DSB melden möchte geht das noch gar nicht.

Schön ist auch folgender Punkt:

Die deutschen Aufsichtsbehörden arbeiten an einer Lösung zur Umsetzung der Mitteilungspflicht der Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten. Es ist beabsichtigt, eine Möglichkeit zur Online-Meldung über die Homepage der LDI NRW anzubieten, so dass die Mitteilungen auf elektronischem Wege entgegen genommen werden. Mitteilungen, die vor der Fertigstellung eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Was soll mir das sagen? Dass das LDI NRW auch nur gepennt hat in den letzten zwei Jahren und bisher kein einfaches verschlüsseltes Formular fertig hat, wo man die entsprechenden Daten angeben kann? Hat man sich dort in den letzten zwei Jahren keine Gedanken gemacht wie der ganze Schrott gemeldet werden soll? Wie schlecht ist das denn bitte?

Aber das was einen dann richtig zum Lachen bringt, ist der Hinweis unten auf der Seite:

WICHTIGER HINWEIS: Wir beabsichtigen, unterlassene Meldungen der Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2018 nicht als Datenschutzverstöße zu verfolgen oder zu ahnden.

Was soll man zu so etwas noch sagen? Mir fällt dazu nichts mehr ein 😀

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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