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Rückmeldung von der Datenschutzbehörde – so halb

Bezüglich zwei von mir gemeldeten Datenschutzverstößen habe ich mittlerweile tatsächlich eine „Rückmeldung“, wenn man das so nennen kann, bekommen. Gemeldet hatte ich zuletzt noch ein paar Webseiten von Politikern, auf denen meiner Meinung nach nicht alles DSGVO-konform umgesetzt ist. Zu den anderen Sachen habe ich keine Rückmeldung bis auf die Bestätigung des Beschwerden-Eingangs erhalten.

Die ursprüngliche Idee eines Kumpels die Webseiten zum Spaß immer in anderen Bundesländern bei der Datenschutzbehörde zu melden und nicht bei der für die Webseite zuständigen Behörde,  was dazu geführt hätte dass die Behörden das auch noch immer weitergeben müssen, brauche ich gar nicht selber machen. Das machen die Behörden nämlich schon selber.

Es ist schon echt ein Trauerspiel. Für eine gemeldete Webseite einer Politikerin bekam ich vom LDI NRW die Nachricht, dass die Überprüfung an die Datenschutzbehörde in Berlin weitergegeben werden muss. Von dieser bekam ich heute die Nachricht, dass man mein Anliegen dort nicht verfolgen kann, da es sich wie man herausfand, dass die eigentlich zuständige Datenschutzbehörde doch eine andere ist. Anscheinend spielen die Datenschutzbehörden hier Ping Pong 😀

 

Fazit nach einem Monat DSGVO

Es ist so, wie es in Deutschland und der EU immer ist. Es muss sich an ein Gesetz gehalten werden, dessen Einhaltung in der Praxis nicht mal annähernd kontrolliert werden kann. Letztens erwähnte jemand noch, dass das LDI NRW angeblich wohl ganze 40 Mitarbeiter hat. Wenn man für die korrekte Einhaltung des Datenschutzes in einem mittelständischen Unternehmen ein eigenes Team aufstellen muss und extra einen Datenschutzbeauftragten braucht, wie sollen dann bitte 40 Leute alle Unternehmen in einem ganzen Bundesland im Griff haben? 😀

Es gilt also wie bei fast allem: Nach außen hin alles hübsch machen mit einer entsprechenden Datenschutzerklärung und das was wirklich passiert wird, zumindest die Behörde, aus Zeit-, Personal- und Geldmangel niemals kontrollieren. Vermutlich reicht sogar ein Standard-Tätigkeitsverzeichnis.

Der ganze Blödsinn reiht sich nun einfach in eine schöne Reihe von anderem seit Jahrzehnten betriebenem Schwachsinn ein, wie beispielsweise: die vorgeschriebenen Ausbildungsberichte die schon immer zusammen kopiert und abgeschrieben werden und die niemand liest, die Kopfnoten wurden damals auch per Default für jeden Schüler in einer Excel-Tabelle auf eine zwei gesetzt und nur im Extremfall angepasst, schwachsinnige Diesel-Fahrverbote können gar nicht kontrolliert werden, auch der kleine Bratwurst-Wagen in der Fußgängerzone braucht eine Allegene-Liste, etc.

 

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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