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Windows 8-Key für Windows 10-Installation nutzbar?

Funktioniert eigentlich auch ein Windows 8-Key für ein Upgrade oder eine Neuinstallation zu Windows 10? Diese Frage kam heute auf, als ich ein altes Notebook per TeamViewer für die Verwandschaft wieder fit gemacht habe, auf dem sich leider nur eine bereis abgelaufene Testversion von Windows 7 befand.


Auf dem Notebook wurde damals nur mal zu Testzwecken ein Windows 7 installiert, aber danach anscheinend nie wieder benutzt. Grund war das gewöhnungsbedürftige Windows 8, das sich standardmäßig auf dem Notebook befand. Das Windows 7 ließ sich zwar noch nutzen, war aber natürlich aufgrund einer fehlenden Lizenz nicht aktiviert. Eine Recovery-Partition seitens des Herstellers für das Windows 8 war leider nicht mehr vorhanden.

 

Theorie

Eine kurze Recherche ergab, dass man wohl „offiziell“ von Windows 8.1 (also nur der Upgradeversion) kostenlos auf Windows 10 upgraden konnte bzw. durfte. Theoretisch ist diese Option ja, wie bereits mal erwähnt, schon länger nicht mehr von Microsoft vorgesehen. Allerdings funktioniert das ja weiterhin und sogar auch einfach durch Eingabe eines Windows 7-Keys in einer frischen Windows 10-Installation. Von daher lässt sich eigentlich gar nicht wirklich sagen, ob das nur ein Versehen ist oder von Microsoft gewollt ist. Jedenfalls sehe ich zumindest für den privaten Sektor da kein Problem.

Bei dem Notebook gab es keinen Lizenz-Aufkleber, sondern nur die digitale Lizenz, die im BIOS hinterlegt ist. Also wäre es vermutlich ausreichend einfach ein Windows 10 zu installieren und es müsste sich, entsprechend des Verhaltens mit einem Windows 7-Key, einfach direkt selber aktivieren. Dementsprechend kann man einem Nutzer vermutlich sowieso nichts, selbst wenn das Upgrade Microsoft-seitig nicht mehr gewollt wäre. Denn was könnte der Kunde dafür, wenn er ein Windows 10 installiert und sich dieses einfach von sich aus mit dem Built-In-Key des Notebooks aktiviert?! (Dies ist aber natürlich nur eine persönliche Meinung und hat keinen rechtlichen Bestand!)

 

Durchführung

Da ich keinen physischen Zugriff auf das Notebook hatte, habe ich mich aber entschieden lieber den Umweg über ein Upgrade auf Windows 8.1 zu gehen um mich auch zu vergewissern dass diese Lizenz überhaupt funktioniert. Vom noch funktionsfähigen Windows 7 ausgehend habe ich erst einmal ein Upgrade-Image für Windows 8.1 heruntergeladen und ein Image für Windows 10 mit Hilfe des Media-Creation-Tools erstellt. Für den Worst Case habe ich dann noch einen Windows 10-USB-Stick erstellt.

Danach habe ich aus Windows 7 heraus ein Upgrade (oder wohl eher eine Neuinstallation) zu Windows 8.1 gemacht, bei der ich die vorhandenen Programme etc. nicht übernommen habe. Und tada, wie erhofft hat sich das Windows 8.1 mit dem Key schon mal erfolgreich aktiviert. Dies hat aber denke ich nur funktioniert, da Windows 7 schon in einer passenden Edition (Home Premium) entsprechend der danach vorhandenen Windows 8.1 Home-Edition installiert war. Hierauf muss man auch achten. Leider stand es auf dem Notebook nicht drauf, aber ich bin davon ausgegangen dass dort „nur“ eine Home-Edition von Windows 8 drauf war. Windows 8.1 kann man zumindest direkt ohne Umweg über Windows 8 installieren.

Und auch das anschließende Upgrade zu Windows 10 verlief ohne Probleme und zeigte im Anschluss ein sofort aktiviertes Windows ohne Notwendigkeit einen Key eingeben zu müssen.

 

Fazit

Ob es so gewollt ist oder nicht: Auch ein Windows 8-Key lässt sich weiterhin für die Aktivierung eines Windows 10 nutzen. Ich konnte es zwar nicht testen, gehe aber davon aus, dass dies auch ohne den Zwischenweg über Windows 8.1 direkt mit einer Windows 10-Neuinstallation funktioniert hätte.

 

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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