DSGVO und die Schufa

Neben all der Arbeit, die einem die DSGVO beschert, gibt es auch ein paar positive Lichtblicke. Denn im Kampf gegen unseriöse Unternehmen, wie die Schufa, kann dies für den Verbraucher einen Gewinn an Transparenz bedeuten. Letztendlich werden diese Unternehmen, was schon sehr für die Unseriösität ihrer Arbeitsmethoden spricht, die neuen Gesetze vermutlich mit Teams von Anwälten abzuwehren versuchen, aber letztlich werden sie doch transparenter agieren müssen.

Um mir persönlich auch einen Spaß zu gönnen, da mir die absolute Intransparenz der Berechnung auf den Nerv geht, werde ich zur Überprüfung meines Scores, der in 4 Jahren aus irgendeinem Grund von über 97% auf unter 92% gesunken ist, ab dem Stichtag der DSGVO jeden Monat eine ausführliche Auskunft bei der Schufa anfragen. Da die DSGVO nur eine „exzessive“ Anfragewelle als Ablehnung weiterer Auskünfte nennt, denke ich, dass eine monatliche Anfrage völlig in Ordnung geht. Immerhin geht es um die Überprüfung der persönlichen Finanzen, was eine Rechtfertigung für eine monatliche Prüfung darstellen sollte.

Guten Tag,

hiermit fordere ich eine ausführliche Datenübersicht aller zu meiner Person gespeicherten Daten gemäß dem Auskunftsanspruch, der sich aus Art. 15 DSGVO ergibt, an.

Da man die Ermittlung des Scores / Profilings laut Art. 22 Abs. 3 DSGVO nachvollziehen können muss, was durch die bloße Offenlegung der gesammelten Daten nicht möglich ist, bitte ich ebenfalls um eine Erklärung, wie der Score berechnet wurde und welches Verhalten den Score auf welche Weise beeinflusst hat.

Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO müssen Sie mir die Daten in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, da mein Antrag auf Auskunftserteilung elektronisch gestellt wurde. Auf nicht elektronische Schreiben bitte ich deshalb zu verzichten.

Gemäß Art. 12 Abs. 5 DSGVO sind diese Informationen grundsätzlich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Deshalb bitte ich auch davon abzusehen auf Ihre kostenpflichtigen Angebote zu verweisen, die durch die aktuelle Gesetzeslage auch für mehrfache ausführliche Anfragen innerhalb eines Kalenderjahres obsolet geworden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Mal sehen ob und wie die Schufa reagiert. Ich gehe fast davon aus, dass es auf eine monatliche Beschwerde bei der Datenschutzbehörde hinaus läuft, für deren Bearbeitung die Behörde dann 5 Jahre benötigt 😀

Die erste Anfrage schicke ich dehalb auch erst am 25.05 ein, da ich davon ausgehe, dass sie vorher, wenn sie überhaupt antworten soltlen, darauf abstellen dass die Übergangsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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