Die ganze Thematik „Datenschutz“ ist stellenweise so absurd, dass ich hier noch eine kurze Geschichte aus der Gründung eines Nebengewerbes meiner Freundin niederschreiben muss.
Vergangenes Jahr wurde dieses angemeldet. Kurz nach der Gewerbe-Anmeldung bekommt man einen Fragebogen vom Finanzamt, bzgl. zu erwartender Einnahmen etc. Auf diesem Bogen kann man auch direkt eine Umsatzsteuer-ID beantragen. Das wurde auch angekreuzt.
Allerdings kam kein Brief an, sodass wir dieses Jahr nachgeforscht haben, was denn passiert ist. Dabei haben wir gesehen, dass man auf der Seite vom BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) die Nummer online beantragen kann. Also haben wir das versucht. Als Ergebnis wurde einem angezeigt, dass man die Nummer nicht beantragen kann, da dies bereits geschehen ist. Aus Datenschutzgründen könne die Umsatzsteuer-ID einem nicht direkt angezeigt werden, sondern es wird ein Brief an die dem BZSt bekannte Adresse geschickt.
Die Bekanntgabe einer neu zugeteilten oder einer bereits bestehenden, gültigen USt-IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg grundsätzlich an die Anschrift der jeweils betroffenen Unternehmerin bzw. des Unternehmers.
Ist das nicht schön absurd? Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Telemediengesetzes (TMG) ist man verpflichtet die Umsatzsteuer-ID, wenn man denn eine hat, im Impressum des Webaufritts anzugeben. Das heißt, das BZSt schickt einem aus Datenschutzgründen die ID nur per Post, anstatt sie direkt auf der Webseite anzuzeigen, obwohl man diese sowieso für jedermann zugänglich auf die Webseite knallen muss, weil man sonst abgemahnt werden kann. Was soll man dazu noch sagen? Denkt über so etwas eigentlich irgendjemand nach?