Wer sich noch erinnern kann, der weiß, dass ich vor einiger Zeit, als die Übergangsphase für die DSGVO gerade beendet wurde, einige Seiten bei den Datenschutzbehörden gemeldet hatte. Vor ein paar Wochen bekam ich eine Rückmeldung bzgl. der von mir gemeldeten Webseite des EuGH. Wie von mir erwartet wird gegen dessen „Verstöße“ nichts unternommen, da es sich um eine Institution der EU handelt, die sich natürlich von der Einhaltung der selbst aufgestellten Regeln ausgenommen hat.
Interessanterweise wird aber von der Datenschutzbehörde gegen die Gemeinden bzw. Städte, deren Webseiten ich gemeldet hatte, weiter „ermittelt“. Hierzu werden anscheinend tatsächlich die Bürgermeister befragt/angeschrieben, was auch immer. Verläuft natürlich wahrscheinlich trotzdem im Sande, da es ja auch Seiten des Staates sind. Mal abwarten, was dazu noch kommt.
Die Reaktionszeit war mit knapp 4 Monaten auch der Wahnsinn. Da weiß man schon Bescheid 😉
Noch dazu antwortet mir immer der gleiche Mitarbeiter der Datenschutzbehörde NRW. Ein Anzeichen für absoluten Personalüberschuss… Das Positive was man daraus mal wieder mitnehmen kann: Für die Verfolgung von irgendwelchem Kleinschrott, den man z. B. in einem kleinen Nebengewerbe mal falsch gemacht hat, wird wahrscheinlich niemals irgendjemand vor der Türe stehen. Eigentlich war die Gesetzeslage auch unter dem BDSG ja nicht wirklich entspannter, aber viele Unternehmen hatten einfach einen Freifahrtsschein, da man den Datenschutzbeauftragten, wenn man überhaupt einen hatte, ja nicht melden musste. Da die Datenschutzbehörden aber anscheinend personell gar nicht in der Lage sind das alles zu kontrollieren und umzusetzen, wird sich daran für Unternehmen ohne DSB auch weiterhin erst einmal nichts tun, da ja niemand auf die Umsetzung der Anforderungen pocht.