Nachdem ich nun auf meine eingereichten Beschwerden etwas Resonanz von verschiedenen Datenschutzbehörden erhalten habe, bleibt eigentlich nur ein Fazit: Es gibt keine einheitliche Struktur wie die Behörden überhaupt arbeiten und mit einem kommunizieren.
Während die eine Behörde einem einfach unverschlüsselt per E-Mail auch „Ermittlungsergebnisse“ mitteilt, möchte die andere das nur per Verschlüsselung mit PGP-Schlüssel machen. Eine weitere bietet die Information über den Ermittlungsstand sogar nur per Post an! Ob das rechtlich ok ist, dass die von mir per E-Mail meine Adresse fordern? Müssten die mich nicht elektronisch informieren, da ich die Meldung auch elektronisch eingereicht habe?
Ach, ist das alles ein unorganisierter Haufen. Wenn nicht mal die Behörden in Deutschland sich auf ein einheitliches Verfahren einigen, wie kann man dann erwarten, dass sich auch der kleine Selbständige mit dem ganzen Schrott überhaupt auseinandersetzen kann. Die Behörden hatten irgendwie ja auch „nur“ über 2 Jahre Zeit das alles zu regeln. Die einzige Behörde die auch wirklich gutes Infomaterial und sogar Vorlagen anbietet ist das Bayerische LDA. Bei anderen habe ich da noch nicht viel verwertbares gesehen.
Alleine die Tatsache, dass jede Datenschutzbehörde einen komplett eigenständigen anders aussehenden Internet-Auftritt anbietet ist schon eine bodenlose Frechheit. Auf der Webseite des LDI NRW, die optisch anmutet als ob Tim Berners-Lee gerade seine erste Testseite gebaut hätte bevor das Internet für jeden zugänglich wurde, muss man sich erst registrieren bevor man die Meldung des Datenschutzbeauftragten vornehmen kann. An sich vernünftig, damit nicht irgendjemand Falschmeldungen machen kann. Auf der Seite der Berliner Behörde kann das einfach jeder so im frei aufrufbaren Formular absenden 😀