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Geparkte Domain – Datenschutzerklärung?

In Bezug auf die DSGVO kam bei mir nun auch die Frage auf, wie es überhaupt zu bewerten ist, wenn eine Domain lediglich für ein zukünftiges Projekt „geparkt“ ist und noch gar kein Inhalt auf der Seite existiert, außer dem obligatorischen „Hier entsteht eine neue Webseite“.

Vermutlich ist es schon immer grenzwertig gewesen, dort kein Impressum und keine Datenschutzerklärung einzubauen. Deshalb sollte man dies wohl auf jeden Fall zur Sicherheit nachholen. Eine einfache Index-Seite, auf der man ein Impressum, mit Angabe der Kontaktmöglichkeiten, sowie auch eine Datenschutzerklärung einbindet, sollte man meiner Meinung nach jedenfalls reichen.

Selbst wenn die Webseite keienrlei Daten erhebt und auch kein Analytics verwendet wird, so kann der Besucher vermutlich nicht einfach davon ausgehen, dass dies wirklich so ist. Außerdem muss man die Verwendung von Server-Log-Files in aller Regel angeben, da diese oft standardmäßig vom Provider erstellt werden.

Deshalb habe auch auf bisher nicht projektierten Domains lieber eine Startseite mit den entsprechenden Informationen hochgeladen. Man weiß ja nie, was sich die Abmahnanwälte für den 25.05 alles einfallen lassen…

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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