Gerade beim Kauf von gebrauchter Hardware kann es leicht passieren, dass der Händler oder Vorbesitzer die Daten nicht vernünftig gelöscht hat. Dies findet man dann meist durch Zufall bei der ersten Inbetriebnahme heraus. Was sollte man in diesem Fall privat sowie auch im Unternehmen beachten?
Die Antwort auf diese Frage ist meiner Meinung nach recht einfach: Einfach löschen und dem Vorbesitzer nichts sagen. Warum? Ganz einfach: Will man sich wirklich der Gefahr aussetzen, dass der Urheber der Daten einem unterstellt, dass man diese für irgendwelche Zwecke missbraucht oder diese vielleicht irgendwie beabsichtigt wiederhergestellt hat? Nein, weder privat noch geschäftlich hat man normalerweise auf solchen Stress weder Zeit noch Lust. Deshalb muss man sich das Leben nicht immer unnötig schwer machen.
Klar handelt es sich nach DSGVO dabei wohl auch um eine Datenpanne, aber seitens des Verkäufers. Als „ahnungsloser“ Käufer der die Festplatte/das Gerät sofort „richtig“ formatiert, hat man ja gar nichts gesehen 😉
Man könnte natürlich auch auf den Gedanken kommen, dass die Daten für den Vorbesitzer vielleicht noch in irgendeiener Weise wichtig wären. Dann hätte der Datenträger in diesem Zustand aber sowieso nicht verkauft werden sollen. Also in diesem Fall gilt auch: Pech für den Verkäufer und nicht weiter drüber nachdenken und löschen.