Fehler in IT-Stellenausschreibungen

Da ich gelegentlich mal Stellenangebote geschickt bekomme und mir auch so ab und zu welche ansehe, dachte ich mir, ich veröffentliche ab und zu mal lustige Fehler aus solchen Stellenangboten.
Dass es in solchen Angeboten überhaupt Fehler gibt ist schon peinlich genug, es bleibt nur die Frage ob das schon stark gegen das Unternehmen spricht, wenn man sich nicht mal für so etwas Mühe gibt. Vermutlich wird dort, wie das meistens so ist, einer armen Sekretärin die nicht mal weiß, dass sie an einem Windows-PC arbeitet, die ganze Litanei an geforderten Qualifikationen vorgebrabbelt und dabei kommen dann solche Anforderungen in den Stellenausschreibungen heraus:

Das klingt eher nach einem Job im Gesundheitsbereich: 😀

Vitalisierung (VMWare, XEN, RedHat)

Vermutlich wusste die Person, der es diktiert wurde, einfach nicht wie man es schreibt:

JS, JQuary, HTML, CSS

Die richtigen Namen der Software sind auch so eine Sache:

Windows Outlook 2010

Die Angabe des Protokolls finde ich etwas merkwürdig, aber gut, es ist nichts falsches dran. Ich vermute man wollte darauf hinweisen, dass man auch mit der CLI arbeiten muss:

Linux Serverbetreuung (auch via SSH)

 

Leider finde ich meinen Screenshot von der besten Stellenanzeige nicht mehr, auch wenn das dort angegebene nichts mit der IT zu tun hatte. Dort stand etwas wie „Wir zahlen die üblichen Sozialleistungen“. Das ganze war vielleicht etwas netter formuliert, aber es ist schon ein eindeutiges Zeichen wenn man in einem Stellenangebot herausstellen muss, dass man die gesetzlich verpflichtend zu entrichtenden Anteile an den Sozialversicherungen zahlt. Wer wirbt denn mit sowas?

 

 

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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