Vor einer gefühlten Ewigkeit habe ich folgende Artikel zum Thema Google Adsense in Verbindung mit der DSGVO verfasst, an deren „rechtlicher“ Gültigkeit sich meiner Meinung nach nichts geändert hat und die technisch aus meiner Sicht auch so umgesetzt werden müsste wie von mir beschrieben. Hier kann man allerdings, wie es wohl auch viele sind, geteilter Meinung sein. Die entsprechenden Artikel habe ich hier nochmals verlinkt:
AdSense DSGVO-konform nutzen:
Personalisierte Anzeigen DSGVO-konform (meiner Ansicht nach)
Was hat sich in den letzten Monaten getan?
Vor allen Dingen leider eins: Die AdSense-Einnahmen der betroffenen Webseite haben sich aufgrund der einzuholenden Zustimmung zur Anzeige der personalisierten Werbung auf ein Drittel der ursprünglichen Einnahmen gemindert (wenn es gut läuft!). Ohne die personalisierten Anzeigen lief so gut wie gar nichts mehr, weshalb ich mich schon nach einer kurzen Wartezeit nach Einführung der DSGVO dafür entschieden hatte die personalisierten Anzeigen auf jeden Fall, möglichst DSGVO- und Google-Richtlinien-konform versteht sich, wieder einzubauen.
Was machen die Großen?
Ein Blick auf die Seiten großer Betreiber, als absolutes Negativ-Beispiel ist hier meiner Meinung nach welt.de zu nennen, zeigt, dass man sich weder um die korrekte Umsetzung der Google-Richtlinien noch um die DSGVO kümmert. Bei der genannten Seite tauchen defintiv personalisierte Google-AdSense-Anzeigen auf, die mir passende Werbung zu meinen an anderen Stellen im Web ausgeführten Suchanfragen ausspuckt. Eine kurze Analyse der Webseite:
- Cookie-Banner? > Fehlanzeige!
- Einholung einer Zustimmung für die Verwendung der persönlichen Daten? > Fehlanzeige!
- Zumindest ein Opt-Out-Link in der Datenschutzerklärung um die personalisierten Anzeigen bzw. Nutzung der persönlichen Daten zu verweigern? > Fehlanzeige!
- Eine ausführliche AdSense-Erläuterung so wie sie die DSGVO fordert in der Datenschutzerklärung? > Fehlanzeige!
Was habe ich deshalb gemacht?
Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass man, wenn es die Großen nicht interessiert, auch als „kleiner Betreiber“ nicht auf seine Werbe-Einnahmen verzichten sollte. Deshalb habe ich die Uhr um 5 Monate zurückgedreht und zeige auf der entsprechenden Seite zwar den Cookie-Banner an, lasse aber die personalisierte Werbung einfach wieder ausschütten. Den Cookie-Banner kann man nur mit „Okay“ bestätigen, wie es fast jeder auch weiterhin hält. Eine ausführliche Erklärung und Opt-Out-Möglichkeiten biete ich auch weiterhin in der Datenschutzerklärung an, die in diesen Punkten wesentlich hilfreicher ist als die von welt.de, was auch keine große Kunst darstellt 😉
Was kann nun passieren?
Vermutlich wird nie etwas passieren, allerdings könnten die möglichen Folgen meiner Meinung nach folgende sein:
- Google merkt, dass man gegen die Richtlinien verstößt und sperrt den AdSense-Account
- Jemand meldet der Datenschutzbehörde den Verstoß und diese kontaktiert einen (irgendwann, nach Wochen, Monaten oder Jahren, wie ich es bereits auch schon angetestet habe :-D)
- mögliches Szenario: man wird nett von einem Mitarbeiter der Behörde auf die Umstände hingewiesen und kann diese beseitigen und sich zu diesen äußern und dort auch erläutern, dass man die DSGVO dahingehend anders interpretiert hat und alles technisch und finanziell Mögliche (wie es in der DSGVO gefordert wird) getan hat um dem Datenschutz Rechnung zu tragen.
- anderes Szenario man bekommt direkt eine Geldstrafe, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, zumindest wenn ich sehe wie die Datenschutzbehörde mit meinen Beschwerden umgegangen ist und wie lange die großen Seiten nun so ignorant wie früher weiter machen ohne dass dort bisher etwas geschehen ist
- was meiner Meinung nach wahrscheinlich nicht passieren wird: Eine Abmahnung durch einen Konkurrenten!
Erst kürzlich hat es sich mehr oder weniger ergeben, dass Datenschutzverstöße wohl nicht als Wettbewerbsvorteil zu werten sind und damit nicht wegen unlauterem Wettbewerb abmahnfähig sind, auch wenn diese wie bei den AdSense-Einnahmen deutlich wird unweigerlich zu einem Vorteil gegenüber der Konkurrenz führen.Anscheinend ist das Thema Abmahnfähigkeit doch noch immer nicht geklärt, wie ich dies aufgrund einiger Nachrichten, die ich diesbezüglich gelesen hatte, bisher angenommen hatte. Allerdings kann einen wenn überhaupt ja nur die Konkurrenz abmahnen und nicht einfach irgendein Anwalt. Von daher bleibe ich dabei, dass dies wahrscheinlich den wenigsten passieren wird.
Es bleibt spannend…
Hallo Tobias,
soo enorm spannend finde ich das gar nicht:
dass sich Google meldet und deinen Account sperrt, halte ich für unwahrscheinlich, da G ja selbst an deinem Account verdient.
Dass sich die Datenschutzbehörde gleich mit einer saftigen Rechnung bei dir meldet ist auch eher unwahrscheinlich. Vor allem, wenn du (und ich auch) eher als „kleine Fische“ gelten und große Portale oder Anbieter doch noch machen, was sie wollen.
Dass Abmahnungen durch einen Konkurrenten wohl nicht durchgehen, ist aus wirtschaftlicher Sicht natürlich schön, trotzdem sollten die Daten der eigenen Besucher geschützt werden. (Hast du dazu eine Quelle?)
Dass diese Disskussion über mehr Datenschutz im Mai in den Fokus gerückt ist, war begrüßenswert. Momentan höre ich aber darüber auch nicht mehr viel darüber. Und wenn „die großen“ immer noch machen, was ihnen gefällt, hat die DSGVO meiner Meinung nach ihr Ziel verfehlt. Selbst wenn es „nur“ an fehlendem (und geschultem) Personal fehlt.
Schönen Gruß
Hallo Schmitt,
ja, dass sich Google beschwert weil man Ihnen Geld bringt halte ich auch eher für abwegig. Gerade bei großen Zeitungen und Portalen sollten die ja theoretisch zumindest mal prüfen ob sich an die Regeln, die Google selber vorgegeben hat, gehalten wird.
Klar, den Datenschutz der Seitenbesucher sollte man natürlich in so weit ernst nehmen, dass man alles technisch mögliche umsetzt, wie die Verwendung von SSL, und auch vernünftig über die Verarbeitung der Daten in einer Datenschutzerklärung aufklärt.
Bezüglich der Abmahnfähigkeit habe ich jetzt nochmal geforscht. Anscheinend habe ich mich da zu früh gefreut. Ich hatte zwar von Fällen gelesen, wo die DSGVO in Verbindung mit dem UWG nicht zur Abmahnung herangezogen wurde. Allerdings gibt es wohl doch wieder Urteile die in die andere Richtung tendieren. Naja, was auch immer, das wird wahrscheinlich nie abschließend geklärt 😉
Da sich gerade von den Großen keiner an die DSGVO wirklich hält und diesbezüglich bisher nicht wirklich etwas passiert ist, ist meiner Meinung nach schon als komplettes Scheitern zu werten. Immerhin ist das Ding jetzt seit 5 Monaten „aktiv“.
mfg
Tobias
Hallo Tobias,
danke für deine Rückmeldung. Schade, dass es da wohl immer noch keine Klarheiten gibt.
Schönen Gruß