Leistungsschutzrecht und Upload-Filter – Nach der DSGVO eine entschärfte Bombe

Achja, wer hätte erwartet, dass das Internet einmal einen solchen Erfolg haben wird und sich die Industrie nicht dagegen wehren kann, dass viele klassische Geschäfte verschwinden und dorthin abwandern. Nun versuchen die „Alteingesessenen“ die Uhr wieder etwas zurückzudrehen…

Vorwarnung: Ich persönlich habe in meinem Leben noch nie eine Tageszeitung gekauft oder für die Nutzung eines Nachrichtendienstes gezahlt und werde dies vermutlich auch in Zukunft nicht tun. Sollte man sich deshalb schlecht fühlen? Das denke ich nicht unbedingt. Die meisten Nachrichten sind, so leid es mir tut, auch einfach nicht lesenswert. Überhaupt sollte man meiner Meinung nach viel weniger Nachrichten schauen, hören oder lesen. Warum? Weil es befreiend ist, sich nicht auch noch um irgendeine Gruppe Menschen zu scheren, die gerade irgendwo auf der anderen Seite der Welt in der Klemme steckt. Man wird daran nichts ändern können, also ist es für einen selber nur eine unnötige Last.

 

Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht sollte dafür sorgen, dass beispielsweise Verlage auch für die Anzeige der Überschrift bzw. das Snippet eines Artikels entlohnt werden. Und zwar auch dann, wenn man letztlich nicht auf die Verlinkung klickt, die einen zur Seite des Urhebers und somit zum ganzen Artikel bringen würde.

Mit der gleichen Logik, die das Leistungsschutzrecht verfolgt, müsste ein Kiosk auch eine Gebühr zahlen, wenn dort die Zeitung ausliegt und man im Vorbeigehen nur mal eben die Überschriften überfliegt und nichts kauft.

 

Upload-Filter

Man wollte die Plattformen wie Youtube, welches sowieso schon einen Filter einsetzt um Urheberrechtsverstöße ausfindig zu machen, nun dazu zwingen einen solchen Filter direkt beim Upload einzsuetzen.

Das Problem an einem Upload-Filter: Für das korrekte Funktionieren des Filters würde der Betreiber einer Plattform haften, so dass dieser den Filter vermutlich so umsetzen würde, dass es am Ende leicht dazu kommen würde, dass auch sehr viel unbedenkliches Material gesperrt oder gelöscht wird.

 

Urheberrecht allgemein

Wie sinnvoll das „bestehende“ Urheberrecht heute noch ist, sollte meiner Meinung nach eher die Frage sein. In einer Zeit, in der die gleichen Chart-Akkordfolgen schon zehntausende Male verwurstet worden sind, in der ein Remake vom Remake des Prequels eines Filmes aus den 80ern gedreht wird, in der es möglich ist „abgerundete Ecken“ oder „Produktfotos vor einem weißen Hintergrund“ oder den Begriff „Weltuntergangsparty“ patentieren zu lassen, ist man grundsätzlich in der Sinnlosigkeit der „Wertschöpfung“ angekommen.

 

Fazit

Für mich klang das von Seiten der Verlage seit Jahren ungefähr so: „Mi mi mi, keiner will mehr unsere Nachrichten vom Vortag auf einem Stück Regenwald kaufen, mi mi mi.“ So ist aber der Lauf der Dinge. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich damals ein Kutscher gefreut hat, als sich das Auto durchgesetzt hat und keiner mehr mit ihm fahren wollte. Wenn etwas überflüssig wird, dann halt weg damit. Das regelt der Markt dann schon von selber. Wenn es keine Nachfrage mehr gibt, dann muss man sich wohl was neues suchen oder geht unter. Stattdessen zu versuchen den Leuten seinen alten „Schrott“ aufzuzwingen, wenn nötig auch noch mit politischer Hilfe, ist schon echt eine erstaunliche Leistung. Noch erstaunlicher ist die Tatsache, dass man sich bei einem angeschlagenen Geschäftsmodell noch die letzte kostenfreie Werbung für das eigene Angebot kaputt macht. Die DSGVO war der Schuss ins erste und das Leistungsschutzrecht wäre der Schuss ins zweite Knie gewesen. Ein Glück, dass das erst einmal vom Tisch ist.

 

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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