Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und die Bon-Pflicht

Jeder Admin, der in einem Betrieb im Einzelhandel arbeitet bzw.  mit Kassensystemen zu tun hat, hat es hoffentlich schon vor einiger Zeit mitbekommen, dass ab nächstem Jahr die sog. „Technische Sicherheitseinrichtung“, kurz TSE, nötig ist. Dieser Artikel ist eigentlich schon länger überfällig, da das Thema nun schon seit einiger Zeit akut ist. Deshalb folgt hier eine kurze Zusammenfassung des ganzen Übels.

 

Was ist die TSE?

Bei der TSE handelt es sich um eine, entweder Software- oder Hardwaretechnisch, umgesetzte Lösung, um wirklich jede auf einer Kasse durchgeführte Transaktion revisionssicher und verschlüsselt abzuspeichern. Dadurch sollte wirklich nur ein Finanzbeamter die Möglichkeit haben im Nachhinein Einsicht in die Aufzeichnungen zu nehmen. Wie genau das alles funktionieren muss, lässt man natürlich mal wieder etwas offen im Raum stehen. Die TSE muss aber natürlich vom BSI zertifiziert werden, da man sich die Nutzung ansonsten schenken kann.

 

Was ist die Bon- bzw. Belegausgabepflicht?

Ein noch viel größeres Ärgernis als die TSE ist die ebenso in Kraft tretende „Bonausgabepflicht“. Diese zwingt den Händler dazu ab nächstem Jahr jeden abgeschlossenen Bon auszudrucken und dem Kunden zur Mitnahme hinzulegen. Mitnehmen muss der Kunde ihn aber natürlich nicht. Deshalb werden die meisten Bons direkt beim Händler im Papierkorb landen. Darüber werden sich mit Sicherheit einige Kunden, die von dem schwachsinnigen Gesetz nichts mitbekommen haben, aufgrund der miserablen Ökobilanz in einer langen Beschwerde-E-Mail an den Händler wenden. Ein Bäcker hatte bereits ein Pilotprojekt gestartet und die Bonausgabepflicht an einem Tag eingehalten und einen schönen Berg Papiermüll fabriziert. Neben dem unnötigen Müll entstehen auch heftige Kosten für die Händler. So hatte eine Geschäftsführerin eines mittelgroßen Bäckereibetriebs schon Zusatzkosten um die 30.000 € pro Jahr errechnet.

 

Meldepflicht der Kassen bzw. TSE beim Finanzamt

Neben diesem Mist reicht das natürlich noch nicht und man muss zukünftig auch jede Kasse bzw. zumindest jede TSE bei der zuständigen Finanzbehörde unter Nennung der Seriennummer, etc. registrieren. Wie schon bei der Meldung des Datenschutzbeauftragten bei den Datenschutzbehörden sind die Behörden auch in diesem Fall mal wieder nicht bereit für ihre eigenen Gesetze und haben noch nicht mal eine Plattform zum Melden der Kassen und TSEs geschaffen. Lächerlich.

 

Was soll die TSE überhaupt bringen?

Nachdem es bereits mit der GDPdU bzw. dem Nachfolger, der GoBD, recht ausführliche Vorgaben für die Verarbeitung der Transaktionen auf Kassensystemen gibt, die auch bereits in einem entsprechenden Dateiformat für die Finanzbehörden exportiert werden müssen, sah man bei den Finanzbehörden wohl die Notwendigkeit das ganze noch nachvollziehbarer und manipulationssicherer zu machen.

Es macht ja auch wirklich Sinn die kleinen und mittelständischen Unternehmen auf den letzten Cent zu kontrollieren und auszuquetschen, während ausländische Konzerne ihre in Deutschland erwirtschafteten Milliarden legal ins Ausland schieben. Es sollte eine Ehrenurkunde für Beamte geben, die einen falsch abgerechneten 10 €-Artikel zur Anzeige bringen, aber Amazon und Co. alles durchgehen lassen. Das soll verhältnismäßig „kleine“ Vergehen nicht positiv da stehen lassen, aber es wird mal wieder mit zweierlei Maß gemessen. Aber wenn der Staat den landeseigenen Einzelhandel weiter töten möchte, dann sind solche (auch kostspielig umzusetzenden) Gesetze der richtige Weg.

Endlich ist Schluss mit den kleinen Läden, die an einem Samstagabend oder Sonntagmorgen schwarz kassieren und die Ware an der Kasse und am Finanzamt vorbei rausgeben… Ach, Moment mal. Das geht ja immer noch solange der Kunde keine Quittung braucht. Gut, das fällt vielleicht irgendwann einem gesetzestreuen Kunden auf, der damit rechnet dass ein Bon ausgedruckt wird, der beim Verlassen des Geschäfts direkt im Mülleimer landet. Aber es schützt immer noch nicht vor diesen Ausreden: „die Bon-Rolle ist leer“ oder „die Kasse ist kaputt“.

 

TSE-Anbieter

Wahrscheinlich aufgrund der mal wieder ausführlich formulierten Vorgaben gibt es leider bisher eine überschaubare Auswahl an brauchbaren TSEs auf dem Markt. Relativ weit vorn ist wohl Epson. Dort hat man die Lösung wohl bereits in einem Drucker untergebracht. Ebenso gibt es den Kooperationspartner „Fiskaltrust“, der wohl eine Cloud-Lösung anbietet. Das war es dann aber mehr oder weniger auch schon.

Praktischerweise ist eines der wenigen Unternehmen, das überhaupt schon eine TSE anbietet, die „Bundesdruckerei GmbH“. Ein Unternehmen das sich seit 2009 wieder im Staatsbesitz befindet. Was für ein Knaller, dass der Staat als Erschaffer eines Problems auch gleichzeitig über mehrere Ecken die kostenpflichtige Lösung anbietet.

Viele Kassensoftwareanbieter werben auf ihren Webseiten mit einem Slogan wie dem folgenden:

Für die Zukunft gerüstet. Unser Kassensystem ist auch im Jahr 2020 vollständig gesetzeskonform und wurde an alle neuen Regelungen angepasst.

Diese Aussage ist eher als Zukunftsmusik zu sehen. Denn Fakt ist, dass bei der bescheidenen Auswahl an TSEs noch kein Kassenanbieter die ultimative Lösung parat hat, sondern nur versucht die Kunden zu beschwichtigen.

 

Kassensoftwareanbieter in der Pflicht?

Mir stellt sich allerdings die Frage, ob nicht grundsätzlich der Anbieter der Kassensoftware einfach in der Verpflichtung ist eine entsprechende Lösung direkt anzubieten und zu implementieren, da man bei diesem in der Regel einen Anspruch auf Anpassungen an gesetzliche Änderungen bei einem aktiven Supportvertrag hat. Naja, bei solchen rechtlichen Fragen ist man als Normalsterblicher ja meistens raus… Allerdings ist es bei anderen Dingen die plötzlich gesetzlich vorgesehen sind auch so gewesen, dass einfach Updates nachgeliefert worden, so z. B. ja auch bei der Anpassung an die GoBD.

 

Nichtbeanstandungsregel

Zum Glück ist man nun, nachdem u. a. die IHK Stunk gemacht hat, auf die Idee gekommen dass es wirklich eine schlechter Plan ist auf der Durchsetzung des Gesetzes zu beharren, solange es noch nicht einmal eine brauchbare Auswahl an TSEs auf dem Markt gibt und jeder Händler die Chance bekommen muss umzurüsten. Deshalb gibt es nun eine sogenannte „Nichtbeanstandungsregelung“ bzw. eine Übergangsregelung. Diese besagt nun, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn man bis September 2020 keine TSE im Einsatz hat. Ebenso muss die Meldung der Kassen und TSEs an die Finanzbehörde erst vorgenommen werden, wenn diese auch eine entsprechende Möglichkeit zur Meldung geschaffen haben. Entgegen der Verkündung, die ich in einigen Berichten las, dass die Belege auch erst im September 2020 ausgegeben werden müssten, ist diese Regelung nicht von der Nichtbeanstandungsregel eingeschlossen. Die Belege müssen also defintiv schon ab 01.01.2020 pflichtweise ausgedruckt werden.

 

Regelungen im Ausland

Wie regelt man es eigentlich im Ausland? Recht erstaunt war ich, als ich gelesen habe, dass es z. B. in Österreich (dort heißt es „Belegerteilungsverpflichtung“) und Italien sogar schon gesetzlich vorgeschrieben ist jeden Bon auszudrucken. Man setzt dort sogar noch ordentlich einen drauf, da der Kunde auch verpflichtet ist den Bon mitzunehmen und diesen in der Nähe des Geschäfts noch bei sich zu führen. Man darf ihn also nicht bereits im Laden in den Müll schmeißen, sondern muss ihn bereithalten falls der Finanzbeamte einen vor dem Laden abpasst und den Bon zur Kontrolle verlangt. Was für ein Schmarn. Ob man wohl eingebuchtet wird, weil man den Bon nicht vorzeigen kann und somit nicht bei der Aufklärung eines eventuellen Steuerbetrugs helfen kann? Den TSE-Wahnsinn gibt es in Österreich auch schon. Hier nennt sich das zugrunde gelegte Gesetz „Registrierkassensicherheitsverordnung“ (kurz RKSV) und schreibt ebenfalls eine Sicherheitseinrichtung vor, welche die Kassiervorgänge nahtlos unveränderbar aufzeichnen muss.

 

Was droht bei Missachtung?

Wie bisher auch schon reicht die Palette an möglichen Konsequenzen bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Vorschriften von Zuschlägen die gezahlt werden müssen bis zu kompletten Schätzungen und der Nichtanerkenntnis der „Bücher“ bis zu weiteren Strafzahlungen und weitergehenden Ermittlungen, z. B. wegen Schwarzarbeit und damit eingehendem Sozialversicherungs und Lohnsteuerbetrug.

 

Keine Computerkasse, kein Problem?!

Interessant ist, dass anscheinend gar keine Pflicht besteht eine moderne Registrier- oder Computerkasse zu nutzen. Stattdessen kann man auch weiterhin eine sogenannte „offene Ladenkasse“ nutzen. Dies entbindet einen zwar nicht von der Verpflichtung diese korrekt zu führen, Quittungen auszugeben und bei einer negativ ausfallenden Prüfung wegen Ungereimtheiten gerügt zu werden, aber man kann damit um die TSE erst einmal einen Bogen machen. Allerdings halst man sich damit nur unnötigen Arbeitsaufwand auf, wenn man nichts zu verbergen hat. Ob sich die verlorenen Stunden für die ganze manuelle Arbeit über das Jahr gesehen wirklich rechnen, anstatt einfach die neue Technik anzuschaffen, wage ich allerdings zu bezweifeln. Vom Mangel an Kontrolle und Auswertungen mal abgesehen.

 

Zukunftsaussicht

Natürlich gibt es auch reichlich Kritik und Gegenwind und Aufrufe z. B. die Bons zu sammeln und protestmäßig beim zuständigen Finanzamt in den Briefkasten zu schmeißen. Wie aber bei allen Sachen, wird dies meiner Meinung nach wieder schnell in Vergessenheit geraten und vermutlich ein Jahr später keine Sau mehr interessieren. Eine Idee, die ich selber auch schon mal hatte und leider nichts in der Richtung umgesetzt habe, hat vielleicht auf lange Sicht eine Chance: der digitale Kassenbon. Allerdings nicht, wenn dieser so umgesetzt wird, dass man als Kunde seine E-Mail-Adresse oder dergleichen im schlimmsten Fall noch an der Kasse mitteilen muss. Im hochmodernen Deutschland könnte dies aber leider mal wieder als so eine Totgeburt enden.

 

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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