DSGVO und die Schufa #2

Gegen 0:15 Uhr habe ich nach Inkrafttreten der DSGVO direkt folgendes Formular ausgenutzt:

Um ehrlich zu sein, hatte ich nicht damit gerechnet, dass die Schufa so ein Formular so relativ offenkundig anbieten wird. Man findet es auf der MeineSchufa-Seite direkt unter den Produkten. Allerdings versuchen sie natürlich trotzdem das ganze schlecht zu reden um einem die kostenpflichtige Auskunft aufzuschwatzen. Schon echt ein Witz beim Punkt Auskunftserteilung „jeweils einmalig“ anzugeben. Das ist schon irgendwo logisch dass man mit dem Formular einmalig die Auskunft anfordert, aber das kann man ja x-mal machen innerhalb eines Jahres. Früuher stand nämlich, dass die Auskunft nur einmal im Jahr angefordert werden kann.

Naja ganz korrekt umgesetzt haben sie es meiner Meinung nach trotzdem nicht, da sie einem die Daten eigentlich in einem gängigen Dateiformat bereitstellen müssten und nicht nur per Post. Mal sehen was da jetzt als Auskunft ankommen wird. Wenn da nicht genug Daten drauf sind, kann ich vielleicht doch noch mein eigenes Schreiben verwenden.

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

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