Steuer-Software – leider nicht für jeden Fall die ideale Hilfe

In den letzten Tagen war es mal wieder soweit: Steuererklärung. Ein lediges Thema. Für einen Arbeitnehmer lohnt es sich kaum einen Steuerberater zu beuftragen, da die mögliche Ersparnis dann für diesen drauf geht. Zum Glück gibt es genügend hilfreiche und sogar kostengünstige Software. Aber leider deckt diese viele Dinge doch nicht ab…

Bisher gab es kein Jahr in dem wir keinen Sonderfall bei der Steuer hatten: Krankengeld, Arbeitslosengeld, Urlaubsabgeltung (die vom vorherigen Arbeitgeber nicht versteuert wurde), Halbwaisenrente, Berufsausbildungsbeihilfe, etc.. Dadurch wurde es immer etwas „komisch“ und nicht jeder Sachverhalt ist in den eigentlich recht gut geführten Assistenten auch gut unterzubringen. Im Standard-Elster-Formular blickt man aber auch sowieso nicht durch, wenn ein solcher Haufen an Sachverhalten zusammentrifft.

Für das letzte Jahr kommrn neben der Zusammenveranlagung noch die Besonderheit „Einkünfte aus einem Gewerbe“ und „Arbeitseinkünfte aus dem Ausland“ hinzu. Und in diesem Zusammenhang wird es in dem eigentlich völlig ausreichenden Steuer-Programm von Aldi für 5€ etwas haarig.

Ein schönes Beispiel für „nicht zu Ende gedacht“ tut sich nämlich bei der Eingabe der Werbungskosten auf. Diese müssen (warum auch immer) in „direkt“ mit dem Auslandseinkommen entstandene Kosten, wie z. B. Fahrtkosten zur Arbeit, sowie „indirekte“ Werbungskosten, die nicht nur für dieses Arbeitsverhältnis sondern für alle Arbeitsverhältnisse gelten, aufgeteilt werden. Diese sind in Elster in der Anlage N-AUS einzutragen und die Summe wird in die Anlage N übertragen. Naja, irgendwie Quatsch, aber so soll es wohl sein. Da es in unserem Fall kein weiteres Arbeitsverhältnis für meine Frau in Deutschland gab, bleibt es sowieso dabei, dass alle Werbungskosten direkt dem ausländischen Job zuzuordnen und keine Aufteilung vorgenommen werden muss.

Allerdings gibt es für die indirekten Werbungskosten keinerlei Hilfestellung in dem Programm, sondern lediglich eine Tabelle in der man alle Sachen manuell eintragen muss. In der Kombination mit dem Nebengewerbe, mit welchem auch Arbeitsmittel anteilig genutzt werden, ist das ein absoluter Schmerz im Ar… und damit keine wirkliche Erleichterung, da man die Aufteilung selber vornehmen muss und dann auch die Kosten selber ausrechnen muss.

Also habe ich stattdessen einfach wie sonst alle direkten Werbungskosten einfach im normalen Assistenten, durch welchen die Anlage N ausgefüllt wird, eingetragen und das ganze nun so belassen. Die Summe wäre ja sowieso übertragen worden und die kalkulierte Erstattungssumme somit gleich hoch, von daher: Soll das Finanzamt damit klar kommen 😀

Solche kleinen Dinge sind aber für den einzelnen Nutzer immer ätzend, auch wenn es vermutlich nicht soo viele Nutzer trifft. Aber macht den Kram doch einfach „richtig“ fertig.

 

Nachtrag: Leider hat das Finanzamt „den Fehler“ angemeckert und besteht auf die Eingabe im Formular N-AUS. Das heißt man muss den Mist selber ausrechnen und aufteilen und kann den Programmassistenten für die Werbungskosten in unserem speziellen Fall mehr oder weniger nicht mehr gebrauchen. Schade.

 

Tobias Langner

Tobias Langner

Ich arbeite seit mehreren Jahren als Software-Release-Manager, zuvor als IT-Administrator, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und Studium-"Pausierer" an der FernUni Hagen. Achtung: Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Skripte, etc. übernehme ich keine Gewähr. Deren Nutzung geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!

Alle Beiträge ansehen von Tobias Langner →

2 Gedanken zu “Steuer-Software – leider nicht für jeden Fall die ideale Hilfe

  1. Ich kann die WISO Sachen von Buhl empfehlen. Man bezahlt vllt nicht nur 5€, aber bisher (4 Jahre) habe ich sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Schnelle Bearbeitung und keinerlei Dokumente, die ich noch nachreichen musste.

    1. Hallo Markus,

      danke für den Tipp. Witzigerweise ist auch „Steuer“ (von Aldi) und das inhaltlich gleiche „tax“ von Buhl Data 😉

      Ist denn für solche Assistenten bei Auslandseinkünften, Nebengewerbe etc. die Funktionsweise durchdachter als bei der günstigen Variante?

      mfg
      Tobias

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert